Christine Reker

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon 0211 72507-0
Telefax 0211 72507-77

Seit 2016 Rechtsanwältin bei rellermeyer 

Zulassung als Rechtsanwältin seit 2016

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld

Deutsch
Englisch

Betriebliches Gesundheitsmanagement – Sport als integraler Bestandteil eines Unternehmens, Arbeit und Arbeitsrecht 9/20

Rezension und Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26.03.2020 – C-66/19: Urteil ohne Folgen: EuGH hält deutsches Muster der Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehen für europarechtswidrig – zugleich Anm. zu EuGH, Urt. v. 26.03.2020 – C-66/19, in: jurisPR-BKR 5/2020, Anm. 2 (mit Johannes Pitsch)

Vertretung von Kreditinstituten in Prozessen wegen Widerruf von Immobiliendarlehen

Vertretung einer OHG in Prozess gegen ausgeschiedenen Gesellschafter wegen Zahlung einer Abfindung

Beratung der deutschen Gesellschaft einer börsennotierten internationalen Unternehmensgruppe bei umfangreicher arbeitsrechtlicher Restrukturierung

Christine Reker

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon 0211 72507-0
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Seit 2016 Rechtsanwältin bei rellermeyer 

Zulassung als Rechtsanwältin seit 2016

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld

Deutsch
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Betriebliches Gesundheitsmanagement – Sport als integraler Bestandteil eines Unternehmens, Arbeit und Arbeitsrecht 9/20

Rezension und Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26.03.2020 – C-66/19: Urteil ohne Folgen: EuGH hält deutsches Muster der Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehen für europarechtswidrig – zugleich Anm. zu EuGH, Urt. v. 26.03.2020 – C-66/19, in: jurisPR-BKR 5/2020, Anm. 2 (mit Johannes Pitsch)

Vertretung von Kreditinstituten in Prozessen wegen Widerruf von Immobiliendarlehen

Vertretung einer OHG in Prozess gegen ausgeschiedenen Gesellschafter wegen Zahlung einer Abfindung

Beratung der deutschen Gesellschaft einer börsennotierten internationalen Unternehmensgruppe bei umfangreicher arbeitsrechtlicher Restrukturierung