Christine Reker
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon 0211 72507-0
Telefax 0211 72507-77
Seit 2016 Rechtsanwältin bei rellermeyer■
Zulassung als Rechtsanwältin seit 2016
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
Deutsch
Englisch
Betriebliches Gesundheitsmanagement – Sport als integraler Bestandteil eines Unternehmens, Arbeit und Arbeitsrecht 9/20
Rezension und Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26.03.2020 – C-66/19: Urteil ohne Folgen: EuGH hält deutsches Muster der Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehen für europarechtswidrig – zugleich Anm. zu EuGH, Urt. v. 26.03.2020 – C-66/19, in: jurisPR-BKR 5/2020, Anm. 2 (mit Johannes Pitsch)
Vertretung von Kreditinstituten in Prozessen wegen Widerruf von Immobiliendarlehen
Vertretung einer OHG in Prozess gegen ausgeschiedenen Gesellschafter wegen Zahlung einer Abfindung
Beratung der deutschen Gesellschaft einer börsennotierten internationalen Unternehmensgruppe bei umfangreicher arbeitsrechtlicher Restrukturierung
Christine Reker
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon 0211 72507-0
Telefax 0211 72507-77
Seit 2016 Rechtsanwältin bei rellermeyer■
Zulassung als Rechtsanwältin seit 2016
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
Deutsch
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Betriebliches Gesundheitsmanagement – Sport als integraler Bestandteil eines Unternehmens, Arbeit und Arbeitsrecht 9/20
Rezension und Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26.03.2020 – C-66/19: Urteil ohne Folgen: EuGH hält deutsches Muster der Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehen für europarechtswidrig – zugleich Anm. zu EuGH, Urt. v. 26.03.2020 – C-66/19, in: jurisPR-BKR 5/2020, Anm. 2 (mit Johannes Pitsch)
Vertretung von Kreditinstituten in Prozessen wegen Widerruf von Immobiliendarlehen
Vertretung einer OHG in Prozess gegen ausgeschiedenen Gesellschafter wegen Zahlung einer Abfindung
Beratung der deutschen Gesellschaft einer börsennotierten internationalen Unternehmensgruppe bei umfangreicher arbeitsrechtlicher Restrukturierung