Düsseldorf, 15. Oktober 2021
RellermeyerPartner berät im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens auf EU-Ebene durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) zur PSD2
Die EBA hat von Juli bis Oktober 2021 ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf von Leitlinien zur überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (RICHTLINIE (EU) 2015/2366 vom 25.11.2015 – Payment Service Directive 2) durchgeführt, um Klarheit über die Anwendung der in der PSD2 festgelegten Anforderungen an die Bereichsausnahmen zu schaffen, von denen bestimmte Zahlungsinstrumente profitieren können. Privilegierte Zahlungsinstrumente können z.B. Tankkarten, Kundenkarten oder Karten für öffentliche Verkehrsmittel sein. Wir haben den Verband der markenunabhängigen Tankkartenanbieter (UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.) und drei große Tankkartenunternehmen bei der Erstellung einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem ehemals MWV Mineralölwirtschaftsverband e.V., nunmehr Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. „en2x“, beraten. Die bei der EBA am 15.10.2021 eingereichte Stellungnahme finden Sie hier.