Düsseldorf, 4. November 2021

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen im Tankkartengeschäft: Quo vadis Rechtssicherheit?

Über Jahrzehnte war die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen mit Tankkarten eindeutig und europaweit einheitlich anerkannt. Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 15.05.2019, C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic) ist diese Handhabung nun auf EU-Ebene und in einigen europäischen Ländern in Frage gestellt. Auch in Deutschland gibt es hierzu aktuell Überlegungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Ein ganz zentraler Aspekt wird jedoch bei diesen Erwägungen überwiegend übersehen: Dem EuGH-Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, der mit den typischen Geschäftsmodellen der Mineralöl- und Tankkartenunternehmen nicht vergleichbar ist. Käme es auf EU-Ebene oder in einigen EU-Ländern bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Tankkartenumsätzen zu Änderungen der bisherigen Praxis, würde dies essentielle Probleme in der gesamten Transportbranche verursachen und die betroffenen Mineralöl- und Tankkartenunternehmen sowie deren Kunden vor existentielle Herausforderungen stellen. Für den UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. und seine Mitgliedsunternehmen, darunter drei der größten Tankkartenunternehmen, setzen wir uns für eine korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen mit Tankkarten ein. Die z.B. beim BMF am 04.11.2021 eingereichte Stellungnahme können Sie hier lesen.