Banken & Finanzen

Im Bankrecht beraten wir Kreditinstitute und Finanzdienstleister und vertreten sie vor Gericht. Grundlage sind langjährige Erfahrungen im Bank-, Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrecht und in der Führung komplexer Streitigkeiten, insbesondere auch bei der strategischen Koordination von Prozessrisiken zu deren bestmöglichen Reduzierung. Ferner beraten wir Kreditnehmer im Vorfeld des Abschlusses von Kredit- und Sicherheitenverträgen und in Fragen der Verlängerung und Beendigung derartiger Verträge. In ausgewählten Einzelfällen beraten wir auch Anleger.

Im Zahlungsverkehrsrecht begleiten wir Dienstleister zu allen Fragen kartenbasierter Geschäftsmodelle und alternativer Bezahlwege. Dies umfasst die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen von Tank- und Servicekarten und alternativer Bezahlwege wie auch die zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Vertretung von Kreditinstituten vor Gericht in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (u. a. darlehensbezogene Streitigkeiten sowie Abwehr von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung)
  • Kreditvertragliche Angelegenheiten einschließlich Sicherheiten (u. a. Vertragsgestaltung, Strukturierung von Finanzierungen sowie Beendigung von Kreditverträgen)
  • Verwertung von Kreditsicherheiten einschließlich der Vertretung von Sicherungsgebern im Insolvenzverfahren
  • Begleitung von Kredit- und Sicherheitenpools bei deren Konstituierung und Abwicklung
  • Beratung in allen Fragen aufsichtsfreier oder regulierter Geschäftsmodelle in den Bereichen Tank- und Servicekarten, Kreditkarten, Zahlungsverkehr und alternative Zahlungsprodukte.

Banken & Finanzen

Im Bankrecht beraten wir Kreditinstitute und Finanzdienstleister und vertreten sie vor Gericht. Grundlage sind langjährige Erfahrungen im Bank-, Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrecht und in der Führung komplexer Streitigkeiten, insbesondere auch bei der strategischen Koordination von Prozessrisiken zu deren bestmöglichen Reduzierung. Ferner beraten wir Kreditnehmer im Vorfeld des Abschlusses von Kredit- und Sicherheitenverträgen und in Fragen der Verlängerung und Beendigung derartiger Verträge. In ausgewählten Einzelfällen beraten wir auch Anleger.

Im Zahlungsverkehrsrecht begleiten wir Dienstleister zu allen Fragen kartenbasierter Geschäftsmodelle und alternativer Bezahlwege. Dies umfasst die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen von Tank- und Servicekarten und alternativer Bezahlwege wie auch die zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Vertretung von Kreditinstituten vor Gericht in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (u. a. darlehensbezogene Streitigkeiten sowie Abwehr von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung)
  • Kreditvertragliche Angelegenheiten einschließlich Sicherheiten (u. a. Vertragsgestaltung, Strukturierung von Finanzierungen sowie Beendigung von Kreditverträgen)
  • Verwertung von Kreditsicherheiten einschließlich der Vertretung von Sicherungsgebern im Insolvenzverfahren
  • Begleitung von Kredit- und Sicherheitenpools bei deren Konstituierung und Abwicklung
  • Beratung in allen Fragen aufsichtsfreier oder regulierter Geschäftsmodelle in den Bereichen Tank- und Servicekarten, Kreditkarten, Zahlungsverkehr und alternative Zahlungsprodukte.