Düsseldorf, 9. Dezember 2019

Erfolgreiche Vertretung der Stadtsparkasse Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht.

Rellermeyer hat die Stadtsparkasse Düsseldorf in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgreich gegenüber einem eingetragenen Verein vertreten, der nach seinem Satzungszweck humanitäre Projekte in Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan, Somalia und Eritrea verfolgt. Gemäß den Verfassungsschutzberichten des Landes Nordrhein-Westfalen der vergangenen Jahre ist der Verein als extremistisch-salafistisch anzusehen.

Mit seinem Urteil vom 24.10.2019 hat das Verwaltungsgericht die gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf gerichtete Klage des Vereins auf Eröffnung eines Girokontos abgewiesen (20 K 6668/18).

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Stadtsparkasse Düsseldorf dazu berechtigt, eine Kontoeröffnung abzulehnen. Das Verwaltungsgericht führt hierzu u. a. aus, dass die Tätigkeit des Klägers in zahlreichen Krisenländern für die Beklagte im Falle einer Kontoführung für den Kläger mit erhöhtem Kontrollaufwand verbunden wäre. Denn beispielsweise gelten für Syrien, dessen Staatsgebiet teilweise von einer Terrororganisation kontrolliert werde, besondere EU-rechtliche Restriktionen. Generell bestünden für die Beklagte schon nach dem Geldwäschegesetz verstärkte Sorgfaltspflichten, wenn der Kläger Zahlungen in die genannten Länder über ein Konto bei der Beklagten abwickeln würde. Die Erfüllung derartiger Sorgfaltspflichten sei nicht Bestandteil der Aufgaben einer Sparkasse im Rahmen der Daseinsvorsorge gemäß dem Sparkassengesetz.

Das Urteil zeigt in erfreulicher Klarheit, dass der erhöhte Kontrollaufwand bei Kunden, deren Mittelverwendung unter Geldwäschegesichtspunkten bedenklich ist, als eigenständiger sachlicher Grund für die Verweigerung der Eröffnung eines Girokontos anzusehen ist. Ferner wird deutlich, dass die in der Rechtsprechung mitunter anzutreffende Auffassung, dass Sparkassen verpflichtet sind, für politische Parteien ein Girokonto zu eröffnen, nicht auf Vereine mit nach eigener Aussage religiöser Zielrichtung übertragbar ist.

Prozessbevollmächtigte der Stadtsparkasse Düsseldorf:

Rellermeyer

Johannes Pitsch, Christine Rattey (beide Bank– und Prozessrecht)

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