Düsseldorf, 14. März 2024

bioXXmed AG scheitert mit ihrer Organhaftungsklage gegen ehemaligen Vorstand und Aufsichtsrat. Rellermeyer vertritt erfolgreich die ehemaligen Vorstandsmitglieder.

Alle Vorwürfe, die der Finanzinvestor bioXXmed AG (vormals CytoTools AG) gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in einer umfangreichen Organhaftungsklage erhoben hat, sind nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt unbegründet. Damit scheiterte die im September 2022 vom neuen Mehrheitsaktionär Wilhelm K. Zours eingesetzte Verwaltung der bioXXmed AG mit ihren Angriffen gegen die Amtsvorgänger auf ganzer Front. Für Wilhelm K. Zours war die bioXXmed AG nicht der erste Fall, bei dem er sich die (mittelbare) Mehrheit an einer börsennotierten AG verschaffte und bei der anschließend die von ihm eingesetzte Verwaltung versuchte, die Amtsvorgänger anzugreifen.

Im Fall der bioXXmed AG sah es zunächst danach aus, als gewönne die wirtschaftliche Vernunft die Oberhand. So wurde mit einem Einigungsvertrag, der am 08.03.2022 zwischen der CytoTools AG, der DermaTools Biotech GmbH und ihren Initiatoren rund um den amtierenden Geschäftsführer Dr. Dirk Kaiser und den ehemaligen Geschäftsführer Dr. Mark Freyberg geschlossen wurde, der Weg für eine erfolgreiche Entwicklung des Produkts DermaPro® frei gemacht. Bei den langwierigen Verhandlungen, die zum Einigungsvertrag führten, vertrat Rellermeyer die DermaTools-Initiatoren und ehemaligen CytoTools Vorstände Dr. Kaiser und Dr. Freyberg.

Schon bald nach Abschluss des Einigungsvertrages entfachte aber die neue Verwaltung der bioXXmed AG einen Richtungsstreit über die Entwicklung von DermaPro®, der Ende 2023 in einem Insolvenzantrag der DermaTools endete. Nun scheiterte die bioXXmed AG vor dem Landgericht Darmstadt auch mit ihrer Klage gegen die früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, gegen die sie schwerwiegende Vorwürfe im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung erhoben und diese teils auch öffentlich verbreitet hatte. Gegen alle 8 Beklagten wies das Landgericht Darmstadt die Klage in allen Punkten als unbegründet ab. Weder den ehemaligen Vorständen noch den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern sei auch nur in einem der Angriffspunkte ein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Die ehemaligen Vorstände wurden von Rellermeyer vertreten, die damit erneut in einem Organhaftungsprozess erfolgreich waren.